Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gewährleistet unverzichtbare Menschen- und Bürgerrechte, deren Schutz und Wahrung wir uns als Organe der Rechtspflege verpflichtet sehen. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der nationalen, europäischen und internationalen Grund- und Menschenrechte und beraten und vertreten unsere Mandanten auch in Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Nach unserer Erfahrung ist in vielen Fällen eine bestmögliche Verfolgung der Rechte unserer Mandanten nur auf Grundlage einer breiten Informationsbasis möglich. An deren Schaffung wirken wir durch eine effektive Durchsetzung der Informationsrechte unserer Mandanten gegenüber Behörden, Gesetzgebungsorganen und Unternehmen mit.

Vereinen und Bürgerinitiativen bieten wir darüber hinaus eine kompetente Betreuung zu Fragen des Vereinsrechts. Auch vertreten wir regelmäßig Verbandsklagen von Naturschutz- und Umweltvereinigungen.